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AGB`s

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

Patricks Catering 

 

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

 

1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge über Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere Privatkoch-, Catering- und Grillservices sowie den Verleih von Party-Equipment (nachfolgend „Leistungen“ genannt).

1.2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

1.3. Maßgeblich für den Umfang der Leistungen ist die vom Auftragnehmer schriftlich bestätigte Auftragsbestätigung.

1.4. Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail).

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

 

2.1. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Ein Vertrag kommt erst durch die gegenseitige schriftliche Bestätigung (Auftragsbestätigung oder beiderseits unterzeichneter Vertrag) zustande.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

 

3.1. Preisbasis: Alle Preise verstehen sich in Euro (€). * Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. * Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die Preise als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2. Preisanpassung: Überschreitet der Zeitraum zwischen Auftragsbestätigung und Veranstaltungsbeginn 90 Tage, behält sich der Auftragnehmer bei unvorhersehbaren Erhöhungen der Einkaufspreise (z.B. Lebensmittel, Personal) eine angemessene Preisänderung vor. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert.

3.3. Vorauszahlung: Bei Aufträgen mit einem Gesamtwert von mehr als 1.000,00 € ist eine Vorauszahlung in Höhe von 50% der Angebotssumme fällig. Die Zahlung muss spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn auf dem Konto des Auftragnehmers eingegangen sein.

3.4. Zahlungsverzug bei Vorauszahlung: Geht die Vorauszahlung nicht fristgerecht ein, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten.

3.5. Rest- und Kleinauftragszahlung: Aufträge unter 1.000,00 € sind im Voraus, in Bar oder nach Rechnungsstellung zahlbar. Im Übrigen sind alle Rechnungen des Auftragnehmers ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

3.6. Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Ware (z.B. unverbrauchte Speisen, Getränke) und überlassene Mietgegenstände (Equipment) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag das Eigentum des Auftragnehmers.

 

§ 4 Teilnehmerzahl

 

4.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer die endgültige und garantierte Anzahl der Teilnehmer sowie die definitive Speisen- und Getränkeauswahl spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.

4.2. Diese Zahl ist verbindlich und wird der Endabrechnung zugrunde gelegt. Eine spätere Reduzierung der Teilnehmerzahl wird nicht berücksichtigt.

4.3. Darüber hinausgehende Bestellungen werden nach dem Listenpreis gesondert berechnet.

 

§ 5 Stornierungen (Rücktritt durch den Auftraggeber)

 

5.1. Der Auftraggeber kann jederzeit schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung der Fristen ist der Zugang der Stornierungserklärung beim Auftragnehmer.

5.2. Bei einem Rücktritt werden folgende Stornogebühren in Prozent der gesamten Auftragssumme fällig: * Bis 14 Tage vor Leistungserbringung: 0 % (kostenfrei), sofern nichts anderes vereinbart ist. * Zwischen 14 und 7 Werktagen vor Leistungserbringung: 50 % der Angebotssumme. * Innerhalb von 5 Werktagen vor Leistungserbringung: 90 % der Angebotssumme.

5.3. Unberührt bleiben Kosten Dritter (z.B. bereits fest gebuchte Dienstleistungen), die der Auftragnehmer nicht mehr stornieren oder anderweitig verwenden kann. Diese Kosten sind zusätzlich vom Auftraggeber zu tragen.

 

§ 6 Mängelrüge und Gefahrübergang

 

6.1. Bei der Lieferung von Speisen und Getränken muss der Auftraggeber oder ein Vertreter anwesend sein, um die Ware entgegenzunehmen.

6.2. Gegenüber Kaufleuten gilt die Lieferung als unbeanstandet angenommen, wenn eine Rüge offensichtlicher Mängel nicht bei Erhalt der Ware erfolgt. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

6.3. Ein Umtausch von Lebens- und Genussmitteln, die der Auftraggeber falsch bestellt hat, ist ausgeschlossen. Dies berührt nicht die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

6.4. Für unsachgemäße Lagerung, Handhabung oder Zubereitung durch den Auftraggeber nach Übergabe übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

6.5. Speisenentsorgung und Verzehrrisiko: Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verzehrfähigkeit der Speisen, die der Auftraggeber nach Beendigung der Veranstaltung behält. Die Verantwortung für die fachgerechte Entsorgung nicht verzehrter Speisen liegt beim Auftraggeber.

 

§ 7 Verleih von Party-Equipment (Mietgegenstände)

 

7.1. Lieferleistung (Bordsteinkante): Die Lieferung der Mietgegenstände (z.B. Geschirr, Technik) erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, bis zur Bordsteinkante der Lieferadresse. Der Weitertransport zum Aufstellort ist nicht im Lieferpreis enthalten. Der Auftraggeber ist zur unverzüglichen Entgegennahme verpflichtet.

7.2. Auf- und Abbau: Der Auf- und Abbau der Mietgegenstände ist nicht Bestandteil der Standardlieferung, sondern muss gesondert beauftragt und vereinbart werden.

7.3. Sorgfaltspflicht und Haftung des Auftraggebers: Dem Auftraggeber obliegt von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl durch Eigenverschulden des Auftraggebers (einschließlich seiner Gäste oder Mitarbeiter) werden die Kosten der Wiederbeschaffung zum Neuwert bzw. der Reparatur in Rechnung gestellt.

7.4. Rückgabe und Zustand: Der Auftraggeber hat die Mietgegenstände stapelbar und transportsicher verpackt zur vereinbarten Abholzeit an der Bordsteinkante bereitzustellen. Geschirr und Besteck sind grob gereinigt (frei von Essensresten) zurückzugeben. Bei fehlender oder unzureichender Reinigung werden die zusätzlichen Reinigungskosten in Rechnung gestellt.

7.5. Kaution: Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Überlassung von Mietgegenständen eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen. Eventuelle Kosten für Reinigung, Reparatur oder Wiederbeschaffung werden mit der Kaution verrechnet.

 

§ 8 Haftung des Auftragnehmers und höhere Gewalt

 

8.1. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.2. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.4. Höhere Gewalt: Kann die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer infolge von höherer Gewalt (wie z.B. Sturm, Unwetter, Naturkatastrophen), behördlicher Anordnung, Streik, Betriebsstörungen oder unvorhersehbaren, vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Leistungshindernissen nicht oder nur teilweise erbracht werden, ist der Auftragnehmer von seiner Leistungspflicht entbunden. In diesem Fall haftet der Auftragnehmer nicht für etwaige Schäden beim Auftraggeber.

 

§ 9 Gutscheine

 

9.1. Gültigkeitsdauer: Gutscheine sind 36 Monate ab dem Ende des Jahres ihrer Ausstellung gültig. Eine Verlängerung vor Ablauf der Frist ist nach schriftlicher Absprache möglich.

9.2. Termingebundene Gutscheine: Gutscheine, die auf einen festen Termin festgelegt sind (z.B. bestimmter Kochkurs), verlieren ihre Gültigkeit bei Nicht-Einlösung an diesem Termin.

9.3. Offene Gutscheine (Kochkurse): Bei Wahl eines Kurses, der den Gutscheinwert übersteigt, wird der Differenzbetrag berechnet.

 

§ 10 Pflichten des Auftraggebers (Infrastruktur)

 

10.1. Der Auftraggeber ist für die Bereitstellung der für die Leistungserbringung notwendigen Infrastruktur verantwortlich.

10.2. Hierzu gehört insbesondere die kostenfreie Bereitstellung von ausreichend Licht und Strom (inkl. der notwendigen Anschlüsse, Verlängerungskabel und Absicherung) am vereinbarten Leistungsort.

10.3. Der Auftraggeber haftet für Mängel oder Ausfälle der von ihm bereitgestellten Infrastruktur, die die Leistungserbringung behindern oder unmöglich machen.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

 

11.1. Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.2. Gerichtsstand: Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Bernau bei Berlin. Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

11.3. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

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