AGB`s
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Patricks Kochservice
1. Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Die Annahme eines Angebotes bedarf einer gegenseitigen schriftlichen Bestätigung. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch den AG erbringen wir die vereinbarten Sach- und Dienstleistungen in vollem Umfang. Dementsprechend gilt der Vertrag nach schriftlicher Bestätigung unsererseits als geschlossen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform um Verbindlichkeit zu erlangen.
2. Geschäftsidee
Das Angebot von Patricks Kochservice beinhaltet einen Privatkoch-, Catering- und Grillservice.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich in € sowie Netto exkl.Mwst.
Bei einer Überschreitung des Zeitraumes von 90 Tagen zwischen Auftragsannahme und Veranstaltungsbeginn, behält sich Patricks Kochservice vor, eine Preisänderung vorzunehmen.
4. Gutscheine
Gutscheine haben die Gültigkeit von 36 Monaten nach Ausstellung. Sollte der Gutschein nicht in diesem Zeitraum eingelöst werden, kann dieser vor Ablauf der Frist schriftlich verlängert werden. Gutscheine können telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder im Internet angefordert werden. Bezahlung der Gutscheine erfolgt innerhalb von 10 Kalendertagen nach Ausstellung. Gutscheine von Patricks Kochservice, die auf einen Termin festgelegt werden, verlieren Ihre Gültigkeit bei Nicht-Einlösung. Offene Gutscheine: Diese Gutscheine berechtigen zur einmaligen Teilnahme an einem Kochkurs bei freier Kurswahl in Höhe des Ausstellungsbetrags. Bei Wahl von Kursen die mehr kosten, wird der Aufpreis berechnet.
5. Teilnehmerzahl
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Patricks Kochservice die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definitive Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens 5 Werktage vor der Veranstaltung verbindlich mitzuteilen.
Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt.
Darüber hinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken und zusätzlichem Material werden nach dem Listenpreis gesondert berechnet.
6. Reklamation
Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach erhalt der Ware bzw. bei der Abholung erfolgt.
Bei der Lieferung muss der Auftraggeber oder ein Vertreter anwesend sein. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt die Lieferung als unbeanstandet entgegen genommen.
Der Umtausch vom Auftraggeber falsch bestellter Ware ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich.
Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt Patricks Kochservice keine Haftung.
7. Zahlungsweise
7.1. Unsere Catering-Lieferung und Leistungen sind ohne jeden Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Rechnung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Bei Catering-Aufträgen mit einem Wert der Lieferung und Leistungen in Höhe von mehr als 500,00 € berechnen wir eine Akontozahlung von 50% der Angebotssumme.
Die Zahlung muss bis 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn geleistet werden.
7.2. Die Bezahlung aller Aufträge mit einem Gesamtwert von unter 500,00€ erfolgt im Voraus, in Bar oder nach Rechnungsstellung, mit angegebenem Zahlungsziel, spätestens jedoch beim Veranstaltungstag
7.3. Unsere Cateringleistung sind ohne jeden Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Rechnung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist.
8. Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen
Für angemietete oder kostenfrei zur Verfügung gestellte Gegenständen obliegt dem Auftraggeber von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht.
Bei Beschädigungen oder Verlust durch Eigenverschulden des Auftraggebers werden die Kosten der Wiederbeschaffung bzw. der Reparatur in Rechnung gestellt.
9. Stornierungen
Bei rechtzeitiger und schriftlicher Stornierung bis 7 Tage vor Leistungserbringung können Aufträge ohne Folgekosten storniert werden, insofern nichts anderes vereinbart worden ist.
Unberührt bleiben evtl. Kosten dritter Gewerke, die nicht vermeidbar sind.
Bei Rücktritt innerhalb von 7-5 Werktagen fallen 50% der Angebotssumme an, bei Stornierungen mit kürzerer Frist fallen 90% der Angebotssumme an.
10. Arbeitskleidung, Einweisungen, Unfallverhütung
10.1 Die Arbeitskleidung ist von jeder Arbeitskraft selbst zu stellen. Auf die entsprechenden Sicherheitsmerkmale der Arbeitskleidung und - Ausrüstung ist selbst zu achten.
10.2 Für die erforderlichen Hygieneschulungen ist selbst zu sorgen.
10.3 Für Einsätze an Küchenmaschinen hat eine Einweisung durch den Kunden zu erfolgen. Sollten gerade bei einem Einsatz in Großküchen die einzelnen Bestandteile, Funktionen oder Maschinen nicht bekannt sein, hat sich jede Arbeitskraft, die mit diesen arbeiten muss, über die Bedienung genauestens zu informieren, um eine ausreichende Eignung an den betreffenden Geräten zu erhalten.
10.4 Sollte über die Unfallverhütungsvorschriften und anderweitigen Bestimmungen Unklarheit bestehen, obliegt es jeder Arbeitskraft, sich diesbezüglich Klarheit zu verschaffen oder Patricks Kochservice über die fehlende Kenntnis zu unterrichten, damit insoweit eine geeignete Schulung veranlasst werden kann.
11. Bestehendes Recht
Bei fehlender Rücksprachemöglichkeit mit Herrn Schimmel obliegt es insoweit jeder Arbeitskraft selbst, einzelnen Anweisungen des Kunden nicht Folge zu leisten, sollten sonst Konflikte mit diesen Arbeitsbedingungen, bestehenden Gesetzen oder sonstigem geltenden Recht entstehen.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser besonderen Arbeitsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Teile der übrigen Bestimmungen.
Änderungen der AGB´s sind vorbehalten. Gerichtsstand, und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.